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Hagelschaden – was kann die Sojabohne kompensieren?

Im Zuge des Klimawandels nehmen Extremwetterereignisse zu. Hagel, Sturm, Starkregen, Frost und Dürre stellen eine erhebliche Bedrohung für alle Kulturpflanzen dar. Auch die Sojabohne (Glycine max) – eine Kultur, die in der letzten Dekade in Deutschland kontinuierlich an Bedeutung gewonnen hat – bleibt davon nicht verschont. Grund genug für die Vereinigte Hagelversicherung VVaG, in gezielten Versuchen auf der SAATEN-UNION Versuchsstation Bayern die Folgen eines Blattverlustes auf den Ertrag bei Sojabohnen zu ermitteln. Dr. André Schaffasz und Daniela Grill berichten.

Schnell gelesen (Kurzfassung):

Im Süden Deutschlands wird die Sojabohne seit über zehn Jahren immer häufiger angebaut (über 40. 000 ha für 2024). Frühere Studien aus den USA zeigen, dass Hagel und Blattverlust den Ertrag von Sojabohnen beeinträchtigen können. Im Gegensatz zu anderen Grob- Leguminosen wird der Blattverlust bei Sojabohnen als eigenständiges Schadbild betrachtet. Da eine Zusammenhang zwischen Klimawandel und Extremwetterereignissen besteht, untersucht Hagelversicherung die Auswirkungen von Blattschäden auf den Ertrag der Sojabohnen.


Die Versuchsfrage lautete: Wie hoch ist der Ertragsverlust durch Entlaubung in verschiedenen Entwicklungsstadien bei unterschiedlichen Schädigungsintensitäten? In einem dreijährigen Versuch von 2021 bis 2023 wurden Schäden von 30 %, 60 % und 90 % an den Blättern in verschiedenen Entwicklungsstadien vorgenommen.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Sojabohne bis zur Blüte in der Lage ist, Schäden bis zu 60 % zu kompensieren. Nach der Blüte wird das Kompensationsvermögen geringer, insbesondere bei 90 % Schaden. Die Sojabohne zeigt, dass sie bis zum Zeitpunkt der Blüte, trotz Verzögerung der Reifung, Schäden ausgleichen kann, während spätere Schäden zu drastischen Ertragsverlusten führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sojabohnen bis zur Blüte Blattverluste kompensieren können, wobei auch die Wetterbedingungen eine Rolle spielen. Je trockener, desto geringer das Ausgleichsvermögen. Ein extremer Schaden jedoch verringert das Kompensationsvermögen.


Stand: 17.12.2024