Auch in den anderen Bundesländern steht ausdrücklich der Schutz des Bodens und des Grundwassers im Fokus, letzteres vor allem im Hinblick auf die Umsetzung der europäischen Rahmenrichtlinie.
Die Zuschüsse für die „Bodendeckung nach Ernte der Hauptfrucht durch eine gezielte Aussaat“ betragen je nach Bundesland 70–150 €/ha für konventionell wirtschaftende Betriebe, für Ökobetriebe sind die Sätze in der Regel auf Grund anderer Förderungen geringer. In einigen Bundesländern wird der Zuschuss nur gewährt, wenn zumindest Teile des Betriebes von ökologisch sensiblen „Gebietskulissen“ betroffen sind. Immer
mehr Bundesländer gewähren die Zuschüsse jedoch ohne Einschränkungen.
Die Antragsfrist für diese Agrarumweltmaßnahme läuft in der Regel bis Mai, in Nordrhein-Westfalen kann der Antrag noch bis 30. Juni bei der Landwirtschaftskammer eingereicht werden. Der Antragsteller verpflichtet sich dabei für fünf Jahre mindestens 5 % seiner Ackerfläche im Frühherbst über eine Untersaat bzw. Blanksaat zu begrünen. Ausgesät werden darf geeignetes Zwischenfrucht- bzw. Untersaat-Saatgut, also keine ausgleichsberechtigten Kulturpflanzen und im Hinblick auf die Stickstoffdemobilisierung auch keine Leguminosenreinsaat.
Umgebrochen werden darf die Einsaat meist ab 15. Februar des Folgejahres, in Baden-Württemberg schon ab Ende November, in Thüringen erst ab 10. März.
Welche Zwischenfrucht ist optimal?
Nachdem der Aufwuchs auf der Fläche verbleiben soll, kann sich die Arten- und
Sortenwahl voll auf ackerbauliche Aspekte konzentrieren. Hier die wichtigsten Empfehlungen:
Gelbsenf
ist im Hinblick auf die Spätsaattoleranz, den sicheren Auflauf bei Trockenheit und auch des sicheren Abfrierens ein wahres Multitalent. Ideal ist diese Zwischenfrucht in Zuckerrübenfruchtfolgen platziert, dort ist die Sorte ACCENT wegen ihrer unübertroffenen Nematodenreduzierung die ideale Sorte.
Ölrettich
Wenn es um den tiefsten Bodenaufschluss geht sowie um die beste Gesundungswirkung, ist Ölrettich die geeignete Zwischenfrucht. Entsprechende Sorten („DEFENDER“) bekämpfen mehrere Nematodenarten und senken den Befall mit Rhizoctonia, Phytium sowie Eisenfleckigkeit.
Phacelia
passt besser als Ölrettich und vor allem Senf in sehr enge Rapsfruchtfolgen, weil die Zwischenfrucht nicht zur Familie der Kreuzblütler, sondern zu den Raublattgewächsen
gehört. Auch die Mürbigkeit der früh abfrierenden, dünnstängeligen Pflanzen prädestiniert Phacelia-Mulch für beinahe jede Sätechnik.
Weidelgräser
eignen sich im Hinblick auf die hier angesprochenen Begrünungsmaßnahmen besonders gut als Untersaat in Getreide und Mais. Die Aussaat erfolgt im Herbst bzw. Frühjahr zusammen mit der dünner gesäten Hauptfrucht oder aber bis zum Schossen mit einem Pneumatikstreuer. Maisuntersaaten werden im Hinblick auf eine ungestörte Maisentwicklung erst ab 6-Blatt-Stadium ausgebracht, auch hier sind späte Deutsche Weidelgräser ideal.
Vorteile der Zwischenfrucht nutzen
Mit der bundesweiten, deutlich angehobenen finanziellen Förderung sind die Vorteile des Zwischenfruchtanbaus zusätzlich gestiegen. Hinzu kommt, dass bei zunehmenden Witterungsschwankungen und steigenden Düngerpreisen die Bodenstruktur und damit das Bodenleben zur langfristigen Kapitalanlage werden. Ob Trockenheit, Nässe oder
knappe Düngung: die Bodenporung und damit auch die Durchwurzelungsfähigkeit
entscheiden immer häufiger über den Anbauerfolg.
Sven Böse