praxisnah:
Gleich zu Beginn eine sehr direkte Frage. Wurde QSS deshalb eingeführt, weil kein gutes Saatgut zur Verfügung stand?
Uhlemann:
Diese Frage verdient eine sehr direkte Antwort: Nein! Natürlich gab es zu jeder Zeit Qualitätssaatgut. Aber es zeichneten sich Probleme ab, die wir sehr ernst genommen haben. In der Vergangenheit traten immer wieder Mängel beim Saatgut auf, häufig wurde sogar der gesetzliche Standard nicht eingehalten! Wenn zum Beispiel die Kriterien der Keimfähigkeit nicht zuverlässig erfüllt werden oder die Beizqualität nicht stimmt, dann geht das nicht nur zu Lasten der Erträge, sondern das Image des Saatgutes erleidet langfristig einen schweren Schaden. Eines ist klar: Die Landwirte haben ein Recht auf einwandfreie Qualitäten. Die Saatgutbranche hat die Pflicht, diese zur Verfügung zu stellen. Die Einführung des Qualitätssicherungssystems für Z-Saatgut ist als schnelle Antwort auf diese sich abzeichnende Problematik zu verstehen. Mit QSS signalisieren wir unseren Kunden ganz deutlich: Das was drauf steht, ist auch drin!
Was bedeutet QSS genau und welche Standards werden definiert?
Giesen-Druse:
QSS ist ein Qualitätssicherungssystem für Z-Saatgut, das von den Saatgutverbänden gemeinsam mit dem Deutschen Raiffeisenverband entwickelt wurde. Es handelt sich um eine freiwillige Branchenlösung, die vom Gemeinschaftsfond Saatgetreide koordiniert wird.
Mithilfe des QSS sollen die Qualitätsstandards angehoben und die Saatgutqualität gesichert werden. Dabei setzt das System nicht erst am Endprodukt an. Es ist so konzipiert, dass neben der Saatgutqualität zusätzlich die innerbetrieblichen Abläufe der Saatgutaufbereitung – die so genannte Qualitätsfähigkeit – stärker berücksichtigt werden. Ziel ist es, mögliche Qualitätsschwankungen und Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beheben - ganz im Sinne eines modernen Qualitätsmanagementsystems. Grundlage bildet eine Selbstbewertung, die der Aufbereitungsbetrieb erbringen muss.
SAATEN-UNION:
W. von Borries-Eckendorf
33818 Leopoldshöhe
Nordsaat Saatzuchtges. mbH
38895 Böhnshausen
Rüdiger Klamroth
38889 Blankenburg-Börnecke
Gutsverwaltung Granskevitz
18569 Granskevitz
Fr. Strube Saatzucht KG
38387 Söllingen
P. H. Petersen
24977 Grundhof
Gutsverwaltung Wittenberg
24238 Martensrade
Hybro:
Busch Saatgetreide
97234 Reichenberg
Dr. J. Ackermann & Co.
94342 Straßkirchen
Jan Großterlinden
49565 Bramsche/OT Balkum
Nordsaat Salzau
24256 Fragau-Pratjau
Dr. Hermann Strube
38838 Schlanstedt
Wer macht denn bei QSS mit? Und welche Auflagen müssen eingehalten werden?
Uhlemann:
Die Teilnahme an QSS ist für alle Aufbereiter verpflichtend. Bislang haben sich bereits etwa 800 Aufbereitungsbetriebe den Anforderungen von QSS gestellt, das sind rund 95 Prozent. Diese Unternehmen verpflichten sich, die vorgegebenen Standards in jeder Beziehung einzuhalten. Als Orientierung dienen zunächst die gesetzlichen Mindeststandards, aber QSS will natürlich mehr. Am Beispiel Keimfähigkeit erklärt bedeutet dies, dass wir nicht nur die vorgeschriebenen 92 Prozent Keimfähigkeit, sondern 96 Prozent bei unseren Partnern einfordern werden.
Die Einhaltung wird in regelmäßigen Abständen sowohl von speziell geschultem Personal der VO-Firmen und Züchtervertretern als auch durch
ein externes Auditierungsbüro überprüft.
Erfreulicherweise haben sich nach der Einführungsphase in 2006 in diesem Herbst bereits die ersten Unternehmen erfolgreich den Auditierungsanforderungen gestellt. Die entscheidenden Bewertungskriterien sind Keimfähigkeit, technische Reinheit, Fremdbesatz, Sortierung und Beizqualität. Weil deren Einhaltung für den wirtschaftlichen Erfolg der Getreideanbauer absolut unverzichtbar ist, dürfen in diesen Bereichen auch keine Kompromisse hingenommen werden.
Was passiert dem Aufbereiter, wenn er die festgelegten Anforderungen nicht erfüllt?
Uhlemann:
Wer die Standards im vorgeschriebenen Zeitrahmen nicht erfüllt, kommt für uns als Partner nicht mehr in Betracht. Bei Nichteinhaltung der Auflagen erhalten die Aufbereiter nur noch eine weitere Chance, Mängel in ihren Prozessabläufen zu beheben. Wird diese nicht genutzt, erfolgt der Ausschluss des betroffenen Unternehmens ungeachtet der möglichen Nachteile, die diesem daraus erwachsen können. Konkret heißt das, dass diesen Unternehmen zukünftig kein Basissaatgut mehr zur Verfügung gestellt wird. Nur so ist es möglich, das Vertrauen unserer Kundschaft, also der Landwirte, langfristig zu behalten und das gute Image des Produktionsmittels „Saatgut“ zu sichern.
Für wen bringt QSS den größten Nutzen?
Giesen-Druse:
Alle, die mit Saatgut zu tun haben, partizipieren am Erfolg des Systems. Nur über die Qualitätssicherung lässt sich die Attraktivität von Z-Saatgut und damit auch die Zufriedenheit der Nutzer erhöhen. Zufriedene Kunden sind der Garant für die Wettbewerbsfähigkeit der Saatgutwirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch im internationalen Vergleich.
Uhlemann:
Die Attraktivität von Z-Saatgut nimmt zu: Steigende Anforderungen der Abnehmer an die Qualität des Getreides, zunehmend schwierige Witterungsbedingungen und gute bis sehr gute Getreidepreise sind Gründe hierfür. Die Landwirte können über zertifiziertes Saatgut schnell und kostengünstig am züchterischen Fortschritt teilnehmen. Dieser ist für die Wettbewerbskraft der deutschen Landwirte wichtiger denn je.
Nur QSS – reicht das aus?
Uhlemann:
QSS richtet sich speziell an die Aufbereiter von Saatgut. Wir sprechen hier also von einem eher technischen Bereich. Doch das alleine reicht natürlich nicht aus. Die SAATEN-UNION hat zusätzlich ein weiteres Qualitätssicherungssystem entwickelt, das bereits beim Saatgutvermehrer ansetzt. Aber dieses umfassende System hier näher zu erläutern, würde den Rahmen sprengen. Klar ist: Was wir brauchen, ist maximale Qualität in allen Stufen.
Das Gespräch führte Friederike Krick.
Keimfähigkeit
Mindestkeimfähigkeit von 92 Prozent für Weizen und Gerste.
Technische Reinheit
Frei von Spreu, Schmachtkorn, Bruchkorn oder Fremdkörpern, die Mindestnorm beträgt 98 Gewichtsprozent für Weizen und Gerste.
Fremdbesatz
In einer Probe von 500g höchstens sechs Samen anderer Pflanzenarten und davon maximal drei Körner anderer Getreidearten.
Sortierung
Eine Partei ist einwandfrei, wenn nicht mehr als drei Prozent Untergrößen enthalten sind.
Beizqualität
Beizgradergebnis bei 100 +/- 20 Prozent