Die Gefahr, dass der Widerstand – gerade aus der Landwirtschaft – gegen das Greening, in der Bevölkerung Befremden hervorruft, ist groß. Wer um Akzeptanz wirbt, sollte das nicht riskieren.
3-gliedrige Fruchtfolge ist kein Problem
Die im jetzigen Papier der EU-Kommission enthaltenen Vorschriften zum Greening kommen recht zahm daher. Aus pflanzenbaulichen Gründen ist eine dreigliedrige Fruchtfolge, wie sie nun Voraussetzung werden soll, das Mindestmaß der Dinge. Jeder Landwirt hat das in seiner Ausbildung gelernt. Hinzu kommt, dass die EU-Kommission den Landwirten bei ihrer Fruchtfolge pro Kultur eine breite Spanne von mindestens 5 bis maximal
70 Prozent Anteil an der betrieblichen Ackerfläche lässt. Das sollte für jeden, der mit pflanzenbaulichem Know-how wirtschaftet, kein Problem sein.
Umbruchverbot kann nicht schrecken
Gerade das Umbruchverbot für Dauergrünland sollte Landwirte nicht schrecken. Das, was es in Deutschland noch an Dauergrünland gibt, ist es auch aus gutem Grund, sei es wegen einer extremen Hanglage oder einer nassen Auenregion. Umgebrochen in Ackerland lässt sich auf solchen Standorten sowieso wenig Ertrag erwirtschaften. Sogar eine Bagatellgrenze spricht die EU-Kommission den Landwirten in ihren Vorschlägen zu. Bezogen auf die Betriebsfläche soll es zulässig sein, das Grünland um 5 Prozent zu reduzieren.
Greening birgt auch Chancen
Und was ist mit der anvisierten Stilllegung von 7 Prozent? Bis zum Jahr 2008 wurden sogar noch 10 Prozent stillgelegt. Damals waren es die wenig fruchtbaren Ecken, derer sich die Landwirte so entledigt haben. Die jetzt kursierenden Berechnungen, wie viel Fläche nun durch diese neue Ökobrache verloren gehen könnte, sind übertrieben. Denn es gibt ja keine Pflicht, stillzulegen. Auch ohne Stilllegung sind 70 Prozent der Direktzahlungen garantiert. Es geht beim Greening nur um 30 Prozent der Direktzahlungen.
Auch ist noch gar nicht klar, was alles angerechnet werden kann für die ökologischen Vorrangflächen. Da lassen sich viele nicht nutzbare Naturelemente sinnvoll versenken. In der Energiepflanzenszene gibt es bereits viele Ideen, wie der Aufwuchs von diesen Flächen für Biogas oder zur Verfeuerung verwendet werden könnte. Die Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern hat für die Vorrangflächen Ende Oktober weitreichende Vorschläge erarbeitet. Dazu gehören Agrarumweltmaßnahmen, Gewässerrandstreifen, Naturschutzflächen. Sogar der Anbau von Einweißpflanzen oder ökologisch wertvollen nachwachsenden Rohstoffen, ausgeschlossen Mais, könnte möglich sein. Somit ist der Begriff Stilllegung eigentlich falsch.
Besonders die in diesem Zusammenhang gern zitierte moralische Keule, angesichts des Hungers in der Welt könne in Europa nicht weniger angebaut werden, verfehlt ihr Ziel. Den Menschen etwa am Horn von Afrika ist mit ein paar Tonnen Getreide mehr in Europa nicht geholfen.
Landwirtschaft keine Ausnahme
Ein auch gern verwendetes Argument gegen die Umweltanforderungen für Direktzahlungen ist die Bürokratie. Die lästigen, schriftlichen Anträge und Beweise aber als besondere Bürde für die Landwirtschaft zu titulieren, geht an der Realität vorbei. Jeder Unternehmer und jeder Bürger, der staatliche Zuschüsse beantragt, muss nachweisen, dass er sie auch verdient. Die Landwirtschaft davon auszunehmen, wäre nur sehr schwer vermittelbar.
Mehr Ehrlichkeit ist notwendig
Die Unsicherheit unter Landwirten, was nach der EU-Agrarreform ab 2014 geschieht, ist verständlich. Doch gleich in Abwehrbereitschaft zu verfallen, könnte sich als Fehler erweisen. Deutschland ist aus den vergangenen Agrarreformen als Gewinner hervorgegangen. Als eines der wenigen EU-Länder hat es die entkoppelte Flächenprämie umgesetzt. Auch dagegen gab es Anfangs große Vorbehalte. Vielleicht sollte in Sachen EU-Agrarreform wieder mehr Ehrlichkeit ins Spiel kommen. Denn die Steuerzahler verstehen längst nicht mehr, was den Landwirten an ihren Subventionen nicht passt. Mit mehr Ehrlichkeit ließe sich dann auch das so oft vermisste Vertrauen bei den Konsumenten wieder einfangen. Das wäre viel mehr Wert als jeder Euro, der mühsam in Öffentlichkeitsarbeit gesteckt wird.
Seit mehr als fünf Jahren schreibt Stefanie Awater für die agrarzeitung (az) (früher: Ernährungsdienst). Die Korrespondentin beobachtet und bewertet die nationale Agrar-, Umwelt- und Energiepolitik. Außerdem berichtet die Agraringenieurin aus der ostdeutschen Landwirtschaft und analysiert die Agrarmärkte dieser Region.