Kurz zu den Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.



Mehr Details


Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder wiederrufen. Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten. Ihre Einwilligung trifft auf die folgende Domain zu: www.praxisnah.de

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

Marketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind.

Schließen
Individuelle Cookie-Einstellungen
Notwendige Cookies sind Cookies, die für den Betrieb einer Internetseite erforderlich sind.

Als nicht notwendige Cookies werden alle Cookies bezeichnet, die für das Funktionieren der Website nicht unbedingt notwendig sind und speziell zur Sammlung von personenbezogenen Daten der Nutzer über Analysen, Anzeigen oder andere eingebettete Inhalte verwendet werden.

Google Analytics

Anbieter
Google LLC
Beschreibung
Cookie von Google, wird für Analysen der Internetseite genutzt. Enthalten sind allgemeine statistische Daten, wie der Besucher die Internetseite benutzt.
Cookie-Name
Laufzeit
24h
Datenschutzerklärung
https://policies.google.com/privacy?hl=de


Schließen

Hybridroggen: auf leichten Böden Alternative zu Stoppelweizen

Roggen wird auf sandigen diluvialen Böden Mecklenburg-Vorpommerns auf einer deutlich größeren Fläche angebaut als Weizen. Andrea Ziesemer (Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV) untersucht die Frage, ob in dieser Anbauregion mit wenigen Anbaualternativen Stoppelweizen oder Hybridroggen die ökonomisch bessere Entscheidung ist.

Für eine bessere Qualität, Abbildungen/Bilder anklicken.
Für eine bessere Qualität, Abbildungen/Bilder anklicken.
In Deutschland wurden im Mittel der vergangenen Jahre rund 6 % des Ackerlandes mit Winterroggen und 26 % mit Weizen bestellt. Auf den sandigen diluvialen Böden liegt der Roggenanteil mangels Anbaualternativen deutlich höher: Laut Agrarstrukturerhebung 2010 hatte Roggen auf diesen Böden in Mecklenburg-Vorpommern einen Anteil von knapp einem Fünftel, mit 15 % war der Weizenanteil deutlich geringer.


Ab 28 Bodenpunkten hat Weizen die Nase vorn

Nach den Schlagkarteiauswertungen der Referenzbetriebe der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern lag die Wirtschaftlichkeit von Weizen auf allen Standorten über der des Roggens (Tab. 1).

Ertrag und Direktkostenfreie Leistung von Weizen und Hybridroggen
Ertrag und Direktkostenfreie Leistung von Weizen und Hybridroggen
Bei Ackerzahlen über 44 (D5/6) besteht nahezu Ertragsgleichheit zwischen Hybridroggen und Weizen. Mit sinkender Bodengüte vergrößert sich der Abstand zwischen den Erträgen auf bis zu 20 % auf den ganz leichten Sandböden (D1/2). Der Vergleich zeigt auch, dass Roggen mit einer deutlich geringeren Intensität angebaut wird. Die Direktkosten lagen im Mittel der Jahre und Standorte 20 % unter den Aufwendungen für Weizen. Mit knapp 4 €/dt war die mittlere Preisdifferenz zwischen den beiden Kulturen sehr groß. Geringere Erträge und Preise konnten nicht durch niedrige Direktkosten kompensiert werden, sodass die Wirtschaftlichkeit auf den Böden ab Ackerzahl 28 rund ein Viertel sowie auf den ganz leichten Sandböden sogar mehr als ein Drittel unter der des Weizens lag.


Roggen bringt oft mehr als Stoppelweizen

In Praxisfruchtfolgen muss sich der Roggen jedoch nicht mit Blattweizen, sondern mit Stoppelweizen vergleichen. In den Referenzbetrieben, die auf leichten Sandböden wirtschaften, wurden im Mittel der letzten Jahre rund 15 % Weizen und 21 % Roggen angebaut. Stoppelweizen ist dabei auf diesen Böden seltener als Blattfruchtweizen, weil er ertraglich sehr abfällt.

Vergleich Ökonimie Roggen Weizen nach Vorfrucht
Vergleich Ökonimie Roggen Weizen nach Vorfrucht
Dies belegt die Auswertung von Hybridroggen und Weizen nach Vorfrüchten auf D3-Standorten (Ackerzahlen von 28 bis 33, Tab. 2): Beim Vergleich von Raps- mit Stoppelweizen ergibt sich eine Ertragsdifferenz von 7,3 dt/ha. Auch waren die Saatgutkosten 12 % höher und Stoppelweizen wird mit einer wesentlich höheren Intensität als Rapsweizen geführt. Es wurden 29 kg/ha N mehr gestreut, was die Düngungskosten und den Stickstoffsaldo erhöhte, der Pflanzenschutzaufwand lag 15 % höher. In der Folge waren 2,1 Überfahrten mehr bei Stoppelweizen notwendig. Im Deckungsbeitrag schnitt Weizen nach Weizen somit um 163 €/ha schlechter ab als der Weizen nach Rapsvorfrucht. Steht Hybridroggen nach Vorfrucht Winterweizen, liegen die Direktkosten im Roggenanbau, insbesondere der Aufwand von Stickstoff und Pflanzenschutzmitteln, mit 123 €/ha deutlich unter denen des Stoppelweizens. Obwohl der Preisabstand von Roggen zu Weizen in den untersuchten Betrieben und Jahren 3,30 €/dt ausmachte, war der Hybridroggen dem Stoppelweizen in der Wirtschaftlichkeit überlegen.


Roggen schont die N-Bilanz

Im Hinblick auf die Novellierung der Düngeverordnung und der damit verbundenen Verpflichtung, ab 2018 im dreijährigen Mittel einen Stickstoffsaldo von 50 kg/ha und Jahr einzuhalten, wird ein weiterer Vorteil des Roggens ersichtlich. Mit einem N-Saldo von nur 32 kg/ha N kann Hybridroggen einen wesentlichen Beitrag zur Einhaltung der Stickstoffsalden in der Rotation leisten. Auch Rapsweizen schneidet deutlich besser ab als Stoppelweizen.


Die Leistung verschiedener Fruchtfolgen

Zwei für Mecklenburg-Vorpommern typische Fruchtfolgen wurden auf Basis des umfangreichen Datenmaterials der Referenzbetriebe kalkuliert (Abb. 1).

Fruchtfolgen Deckungsbeiträge, Stickstoffsalden
Fruchtfolgen Deckungsbeiträge, Stickstoffsalden

Winterraps-Winterweizen-Winterweizen(Wintergerste): In der ersten Rotation wird in der Ausgangssituation auf dem dritten Feld Stoppelweizen angebaut, in der zweiten teilen sich Gerste und Stoppelweizen dieses Feld. Auf Grundlage der erhobenen Betriebsdaten wurden in Abhängigkeit von der Vorfrucht die Erlöse und Erträge, die Aufwendungen für Saatgut, Düngung, Pflanzenschutz und Trocknung sowie die Höhe der Stickstoffdüngung aus den Betriebsergebnissen der Jahre 2012 bis 2014 ermittelt. Die Kalkulation der variablen Maschinenkosten erfolgte mit KTBL-Daten. Es werden immer die Mittelwerte vollständiger Rotationen miteinander verglichen.

In der Ausgangssituation unterscheiden sich die Deckungsbeiträge beider Fruchtfolgen nur geringfügig.

Die Auswertung der mittleren Stickstoffsalden bestätigt die bekannten Probleme: In beiden Mähdruschfruchtfolgen wurde die bisher geltende 60-kg-Grenze nicht eingehalten. Zwar ist das Niveau der Stickstoffdüngung auf leichten Böden niedriger als auf besseren, jedoch für die erzielbaren Erträge deutlich zu hoch. Anpassungen werden im Hinblick auf die neue Düngeverordnung un­umgänglich.


Winterraps-Winterweizen-Winterhybridroggen (Wintergerste):

Dazu wird als standorttypische Kultur der leichten Böden der Winterroggen in die Betrachtungen einbezogen. Die Wirtschaftlichkeit beider Rotationen wird durch die Substitution von Stoppelweizen durch Hybridroggen geringfügig verbessert, da die Erträge des Roggens höher und die Intensität der Bestandesführung geringer waren. Beim vollständigen Ersatz von Stoppelweizen durch Roggen sinken die Direktkosten um 41 €/ha. Die größten Einsparungen ergeben sich durch die geringere Dünge- und Pflanzenschutzintensität des Hybridroggens. Wird das dritte Feld der Fruchtfolge zu gleichen Teilen mit Gerste und Roggen bestellt, so werden die Kosten lediglich um 21 €/ha reduziert.

Auch auf den Stickstoffsaldo wirkt sich Hybridroggen im Vergleich zum Stoppelweizen vorteilhaft aus. Ein niedrigerer Stickstoffaufwand sowie höhere Erträge lassen den Saldo deutlich in Richtung 50-kg-Grenze sinken. Da die Novellierung der Düngeverordnung vorsieht, im dreijährigen Mittel einen Saldo von 50 kg/ha N und Jahr einzuhalten, ist es zwingend notwendig, die Produktionstechnik noch weiter anzupassen. Insbesondere die Stickstoffdüngung zur Gerste muss reduziert werden (siehe Beitrag in praxisnah 4/2015, S. 9-11). Der Roggenpreis fiel im Vergleich zum Weizenpreis im dreijährigen Mittel stärker, sodass Stoppelweizen gegenwärtig knapp wirtschaftlicher ist. Der Roggenpreis müsste nur 0,40 €/dt über dem aktuellen Niveau liegen, um mit Stoppelweizen gleichzuziehen.


Fazit

Der Stoppelweizenanbau ist in den untersuchten Betrieben von eher geringer Bedeutung, mit Hybridroggen wurden in den Jahren 2012 bis 2014 höhere Erträge und Deckungsbeiträge erzielt. Zukünftig wird der Anbau von Roggen davon abhängen, wie sicher damit ein positives wirtschaftliches Ergebnis erreicht werden kann – was natürlich im Wesentlichen vom Marktpreis abhängt. Unter den gegenwärtigen Preiskonstellationen sind die Vorzeichen eher negativ gesetzt.

Zu der rein wirtschaftlichen Betrachtung sollte jedoch auch der N-Saldo einer Fruchtfolge mit ins Kalkül gezogen werden, denn voraussichtlich muss ab 2018 ein betrieblicher N-Saldo von 50 kg/ha N eingehalten werden. Die meisten Landwirtschaftsbetriebe kommen somit in sehr naher Zukunft um eine weitere Optimierung der
Anbauverfahren im Marktfruchtbau nicht herum.

Aufgrund der günstigeren N-Effizienz könnte Roggen, bei nur geringen wirtschaftlichen Einbußen, die Lösung sein.

Andrea Ziesemer

Stand: 04.05.2016