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Kein Problem mit der neuen Düngeverordnung

In einigen Regionen Deutschlands ist Winterroggen oft die einzig wirtschaftliche Anbaualternative. Andrea Ziesemer, LFA Mecklenburg-Vorpommern, berichtet, welche Auswirkungen die neue Düngeverordnung auf die Wirtschaftlichkeit des Winterroggens auf den sandigen diluvialen Standorten im Norden Deutschlands voraussichtlich haben wird.

Für schnelle Leser/innen:

In dem Beitrag von Andrea Ziesemer, LFA Mecklenburg-Vorpommern, werden die voraussichtlichen Auswirkungen der neuen Düngeverordnung auf die Wirtschaftlichkeit des Winterroggens auf den sandigen diluvialen Standorten im Norden Deutschlands ausgeführt.

Zwar basieren die Berechnungen auf Betriebsdaten von Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern. Die daraus grundsätzlich abzuleitenden Schlussfolgerungen sind aber auch in Betrieben anderer Roggenanbauregionen gültig.

Die neue DüV schränkt die maximal mögliche Düngungshöhe für Hybridroggen nur wenig ein. Die daraus ableitbaren Ertragsveränderungen sind gering.

Eine reduzierte N-Düngung spart Kosten ein und kompensiert z.T. den (leichten) Ertragsrückgang. Entsprechend gering wirkt sich die DüVneu auf die Wirtschaftlichkeit aus.

Die N-Salden werden sich durch die geringere Düngung verbessern. Roggen leistet also einen Beitrag zur Einhaltung der Stickstoffsalden in den Fruchtfolgen und kann
z. B. Stickstoffüberschüsse des Rapses ausgleichen.

 

Detallierte Fassung:

Auf den sandigen diluvialen Böden Norddeutschlands liegt der Roggenanteil im bundesweiten Vergleich recht hoch, weil hier häufig Alternativen fehlen. Laut Agrarstrukturerhebung 2010 hatte Roggen auf diesen Böden in Mecklenburg-Vorpommern einen Anteil von knapp 20 %.

Wie wird die neue Düngeverordnung (DüVneu) die Stickstoffdüngung zu Roggen und damit auch dessen Ertragsleistung beeinflussen? Um diese Frage zu beantworten, werden Anbaudaten der Referenzbetriebe der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA MV) aus den vergangenen Jahren und die voraussichtlichen Auswirkungen der Neuordnung der Düngeverordnung ausgewertet bzw. berechnet. Da der Anteil des Populationsroggens in den Referenzbetrieben kontinuierlich abgenommen hat (auf 4 % in 2015), wird dabei nur Hybridroggen berücksichtigt.


Leichte Standorte weisen höchsten N-Saldo auf

Die Höhe der Erträge ist wesentlich abhängig von der Bodengüte und damit von der natürlichen Ertragsfähigkeit eines Standortes (Tabelle 1). In den Referenzbetrieben wird der Roggen auf den leichten Böden mit einem höheren Stickstoffaufwand pro Dezitonne erzeugt – die Folge sind die höchsten Stickstoffsalden.

Erst bei Erträgen von knapp 90 dt/ha sinkt der N-Saldo unter 10 kg N/ha. Bemerkenswert ist auch: Insgesamt unterschritten auf allen Standorten die erreichten N-Salden die bisher geltende 60-kg-Grenze als auch die zukünftige von 50 kg N/ha. Somit leistet Roggen hier einen wesentlichen Beitrag zur Einhaltung der Stickstoffsalden in den Fruchtfolgen.


Geringe Ertragswirkung einer reduzierten Düngung

Auf der Grundlage der Daten aus Tabelle 1 erfolgt eine Abschätzung der Auswirkungen der Novellierung der Düngeverordnung. Folgende Annahmen und Unterstellungen wurden getroffen:

1. Da die Herbst-N-Düngung zu Getreide (mit Ausnahme von Wintergerste) generell verboten werden soll, sind die IST-Werte für die Vergleichbarkeit um diesen Betrag reduziert (in den Referenzbetrieben 8 kg N/ha).

2. In der Kalkulation sind die Nmin-Werte aus der Bodenschicht 0 – 60 cm berücksichtigt. Aus den Ergebnissen der Nmin-Testflächen für die letzten 10 Jahre wurde für MV ein Frühjahrs-Nmin-Wert unter Roggen von 28 kg N/ha abgeleitet.

3. Kalkuliert wurde mit Getreide als Vorfrucht. Entsprechend der Tabellenwerte DüVneu ergibt sich keine N-Nachlieferung.

4. Die mit den Produktionsfunktionen berechneten Ertragsverluste aufgrund einer reduzierten N-Düngung entsprechen dem prozentualen Ertragsrückgang bei gleicher N-Reduzierung der in mehrjährigen Feldver­suchen der LFA erstellten Produktionsfunktionen.

Hybridroggen vor und nach der neuen DüV
Hybridroggen vor und nach der neuen DüV

Wie die Ergebnisse der Kalkulationen in Tabelle 2 zeigen, wird auf den leichten Böden die Düngungshöhe nach DüVneu minimal reduziert, auf den besseren Böden gibt es einen geringfügigen Zuschlag. Die Ertragsauswirkungen bleiben sehr gering, denn die Produktionskurve verläuft in dem relevanten Bereich relativ flach. Die Veränderungen in Ertrag und wirtschaftlichem Ergebnis sind marginal. Beeinflusst wird die Wirtschaftlichkeit vorrangig durch die Kosten der Stickstoffdüngung. Die N-Salden liegen um 5 bis 11 kg/ha unter dem bisherigen Niveau, das noch die 8 kg N/ha aus der Herbstdüngung enthielt.


Bei der Düngung die Vorfrucht beachten

Angebaut wurde Roggen in Mecklenburg-Vorpommern zu fast 50 % nach Getreidevorfrucht und zu jeweils rund einem Fünftel nach Mais bzw. Raps. Aus der Vorfruchtstellung ergeben sich Unterschiede im Ertrag und in der Höhe der Stickstoffdüngung (Tabelle 3). Bei vergleichbarer Ackerzahl zeigt sich der Ertragsvorteil der Rapsvorfrucht, nach der Roggen 5,6 dt/ha Mehrertrag bringt als nach Getreidevorfrucht. Der Anbau von Roggen nach Silomais erfolgte in den Betrieben auf deutlich leichteren Böden, was sich in deutlich niedrigeren Erträgen widerspiegelte. Nach Getreide- und Maisvorfrucht wurden 9 kg N/ha mehr gedüngt als nach Rapsvorfrucht. Der N-Saldo war in der Folge nach Raps deutlich niedriger als nach Getreide und fiel nach Mais am höchsten aus.

Werden Ertragsniveau und Vorfrucht bei der Kalkulation nach DüVneu berücksichtigt, zeigt sich nach Rapsvorfrucht nahezu keine Veränderung. Bei Vorfrucht Getreide kann weniger Stickstoff gedüngt werden, was kaum Auswirkungen auf den Ertrag und die Wirtschaftlichkeit hat. Nach Silomaisvorfrucht ist mit einer stärkeren Reduzierung der N-Gabe zu rechnen. Dies wirkt sich positiv aus, da die Einsparung von Stickstoff größer ist als die Ertragsverluste. Beachtung sollte auch finden, dass der Roggen von der Wirkung der organischen Düngung zur Vorfrucht Mais profitieren kann, was eine geringere N-Gabe rechtfertigt.


Fazit

Zwar basieren die Berechnungen auf Betriebsdaten von Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern. Die daraus grundsätzlich abzuleitenden Schlussfolgerungen sind aber auch in Betrieben anderer Roggenanbauregionen gültig.

  • Die neue DüV schränkt die maximal mögliche Düngungshöhe für Hybridroggen nur wenig ein.
  • Die daraus ableitbaren Ertragsveränderungen sind gering.
  • Eine reduzierte N-Düngung spart Kosten ein und kompensiert z.T. den Ertragsrückgang. Entsprechend gering wirkt sich die DüVneu auf die Wirtschaftlichkeit aus.
  • Die N-Salden werden sich durch die geringere Düngung verbessern. Roggen leistet also einen Beitrag zur Einhaltung der Stickstoffsalden in den Fruchtfolgen und kann z. B. Stickstoffüberschüsse des Rapses ausgleichen.
Stand: 27.12.2016